Verträge für Autoren und Herausgeber

Vorbemerkung

Für uns sind Autoren, Grafiker, Fotografen und alle anderen Arten von Bildkünstlern gleichgestellt. Dass wir den Begriff »Autorenvertrag« für alle Arten von Künstlern verwenden, bitten wir zu akzeptieren.

Der Autorenvertrag

Aktuelle Version:

  • 2.3.0 vom 11.01.2021
    Änderungen Punkt 4.1.6 und 5.3.1 – Details hier.

Historische Versionen
(zukünftig nicht mehr gültig):

Alle Punkte im Autorenvertrag sind verhandelbar.

Künstler, die dem Autorenvertrag zur Gültigkeit verhelfen möchten, müssen eigentlich nur die Daten zu Punkt 1 »Definitionen«, evtl. Änderungen zu Punkt 3 »Rechteübertragung« und evtl. Wünsche zu Punkt 6 »Sonstige Verabredungen« mailen.
Künstler, die den Autorenvertrag auch auf Papier erhalten möchten, tun das Gleiche – und fügen ihren Wunsch nach einem Vertrag mit Unterschrift hinzu.
Künstler, die den Autorenvertrag nicht unterschreiben möchten, werden dennoch so behandelt, als hätten sie den Autorenvertrag unterschrieben.

Der Herausgebervertrag

Aktuelle Version:

  • 2.3.2 vom 23.05.2021
    Änderungen Punkt 4.2.1.

Historische Versionen
(zukünftig nicht mehr gültig):

Für den Herausgebervertrag gilt analog das zum Autorenvertrag Gesagte.