Vorbemerkung
Für uns sind Autoren, Grafiker, Fotografen und alle anderen Arten von Bildkünstlern gleichgestellt. Dass wir den Begriff »Autorenvertrag« für alle Arten von Künstlern verwenden, bitten wir zu akzeptieren.
Der Autorenvertrag
Aktuelle Version:
Historische Versionen
(zukünftig nicht mehr gültig):
- 2.2.3 vom 13.03.2019
- 2.2.2 vom 26.01.2016
- 2.2.1 vom 27.07.2015
- 2.2.0 vom 27.07.2014
- 2.1.3 vom 25.07.2013
- 2.1.2 vom 14.07.2013
- 2.1.1 vom 19.03.2013
- 2.1.0 vom 29.10.2012
- 2.0.0 vom 12.07.2012
Alle Punkte im Autorenvertrag sind verhandelbar.
Künstler, die dem Autorenvertrag zur Gültigkeit verhelfen möchten, müssen eigentlich nur die Daten zu Punkt 1 »Definitionen«, evtl. Änderungen zu Punkt 3 »Rechteübertragung« und evtl. Wünsche zu Punkt 6 »Sonstige Verabredungen« mailen.
Künstler, die den Autorenvertrag auch auf Papier erhalten möchten, tun das Gleiche – und fügen ihren Wunsch nach einem Vertrag mit Unterschrift hinzu.
Künstler, die den Autorenvertrag nicht unterschreiben möchten, werden dennoch so behandelt, als hätten sie den Autorenvertrag unterschrieben.
Der Herausgebervertrag
Aktuelle Version:
- 2.3.2 vom 23.05.2021
Änderungen Punkt 4.2.1.
Historische Versionen
(zukünftig nicht mehr gültig):
- 2.3.0 vom 11.01.2021
- 2.2.3 vom 13.03.2019
- 2.2.2 vom 27.07.2015
- 2.2.1 vom 27.07.2015
- 2.2.0 vom 27.07.2014
- 2.1.3 vom 25.07.2013
- 2.1.2 vom 14.07.2013
- 2.1.1 vom 19.03.2013
- 2.1.0 vom 29.10.2012
Für den Herausgebervertrag gilt analog das zum Autorenvertrag Gesagte.