Sollen Romane gegendert werden? Eine Umfrage

Ein gerade für einen Verleger belletristischer Literatur hochinteressantes Thema. Unsere Ansicht ist simpel: Wer Literatur gendert, sollte nicht veröffentlicht werden. Geschweige denn gelesen. — Der anfängliche Tenor der Umfrage zeigt eine Ablehnung deutlich über 60 %.

In der „Schönen Literatur“ findet sich Gendersprache sehr selten – aus gutem Grund: Genderformen stören den Lesefluss oder führen zu Unklarheiten, beispielweise wenn maskuline und feminine Personenbezeichnungen abgewechselt werden. Wird hingegen konsequent durchgegendert, entsteht ein unlösbares Dilemma. So als würde man vom Nachbartisch dauernd um die Uhrzeit gebeten, zerreißt die abstrakte Frage (nach der jeweils angemessenen diversitätsgerechten Form) die Stimmung und lenkt ab von der Geschichte. Der Text wird ungenießbar. Das Meinungsforschungsinstitut Civey führt derzeit eine Umfrage durch, ob sich die Leserschaft mehr Genderformen in der Literatur wünscht. (civey.com)

Quelle: VDS-Infobrief 29.05.2022

Die Entscheidung ist gefallen

Seit Monaten … nein, seit Jahren haben wir vor, einen eigenen Shop, einen Buchladen aufzubauen und hier zu eröffnen. Wir haben uns »WooCommerce«, den vermutlichen Marktführer für Shops unter WordPress, zugelegt, ebenso die Erweiterung »Germanized« für eine rechtssichere deutsche Version eines solchen Shops. Und heute ist die Entscheidung gefallen, diese Lösungen nicht zu verwenden.
Zwei Gründe sprachen gegen WooCommerce|Germanized. Zum einen wäre das Befüllen der Datenbank mit Buchdaten, Beschreibungen, Titelbildern und Preisen sehr zeitaufwendig gewesen, sodass wir vermutlich in diesem Leben nicht mehr zurande gekommen wären. Und zum anderen hat uns die Optik des Angebotsergebnisses nicht gefallen – und es zeigte sich leider, dass die Beeinflussungsmöglichkeiten der Optik hier geringer als marginal zu bezeichnen waren.

Unser Entschluss und unsere Wahl ist schließlich auf booklooker.de gefallen. Auf diesem eigentlich antiquarischen Buch- und Medienportal kann man natürlich auch Neuwaren anbieten. Die komplette Logistik ist vorhanden und funktioniert – das wurde bereits sowohl einkaufs- wie auch verkaufsseitig bereits getestet. Und die Angebote einzustellen, das funktioniert dank einer Anbindung der booklooker.de-Datenbasis an das VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher; dort sind unsere Bücher sowieso schon enthalten) deutlich schneller und problemloser.

Unser Shop ist bereits unter https://www.booklooker.de/pmachinery erreichbar. Dort sind derzeit gebrauchte Titel aus dem Privatbestand des Verlegers sowie diverse auslaufende und einige wenige aktuelle p.machinery-Titel zu finden. Wenn das Angebot dort hinreichend vollständig ist, wird der Buchladen dort offiziell eröffnet – der Zugriff ist dann auch über die obige Menüleiste möglich.

Wir hoffen, dass die Kundschaft die andere Optik dieses Buchladens verkraftet. Letztlich kommt es ja eher auf das Angebot an – und nicht darauf, wie der Buchladen aussieht. booklooker.de ist immerhin eine gut organisierte und zuverlässig funktionierende Umgebung – einem ungetrübten Einkaufserlebnis steht da eigentlich nichts im Wege …

Wir halten euch auf dem Laufenden.

KLP 2022: Sixpack für die Propagandamaschinerie

Die Nominierungen des Kurd-Laßwitz-Preises 2022 sind veröffentlicht — siehe auch in diesem PDF — und Udo Klotz, das Mastermind des Preises, informierte uns, dass unsere p.machinery sechsmal für den diesjährigen Kurd-Laßwitz-Preis zur Wahl steht, nämlich je zweimal für Kurzgeschichten, Titelbilder und in der Kategorie Sonderpreis. Auf der Longlist (215 Einträge über alle acht Kategorien hinweg) war die Propagandamschinerie in Summe 30 Mal vertreten.

P.S.: Wobei es richtigerweise nur eine Kurzgeschichte, dafür aber auch ein Roman ist. In der PDF-Liste sind die Erwähnungen der p.machinery hervorgehoben.

Wir wünschen was

Allen Menschen ein gutes neues Jahr. Erfolg, Glück, Gesundheit. Vor allem Gesundheit. Wir alle sollten zusammenhalten und uns nicht ins Bockshorn jagen lassen. Denn: Alles wird gut. Und: Wir schaffen das.

Rettet die deutsche Sprache vor dem Duden

Aufruf

Der Verein Deutsche Sprache e. V. fordert alle Freunde der deutschen Sprache auf, den aktuellen Bestrebungen der Dudenredaktion zu einem Umbau der deutschen Sprache entgegenzutreten. So wird auf den Internetseiten des Duden das in der deutschen Grammatik und im modernen Sprachgebrauch fest verankerte generische Maskulinum abgeschafft: „Mieter: Substantiv, maskulin – männliche Person, die etwas gemietet hat.“ Frauen könnten demnach keine Mieter sein. Damit widerspricht der Duden nicht nur den Regeln der deutschen Grammatik, sondern auch dem Bundesgerichtshof, der im März 2018 letztinstanzlich festgehalten hat, dass mit der Bezeichnung „der Kunde“ Menschen jeglichen Geschlechts angesprochen seien. Die Beschwerde der Klägerin, die von ihrer Sparkasse mit „Kundin“ angeredet werden wollte, wurde kürzlich vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Mit seiner Ankündigung, mehr als 12.000 Personen- und Berufsbezeichnungen mit weiblicher und männlicher Form in die Netz-Version des Werkes aufzunehmen, betreibt der Duden eine problematische Zwangs-Sexualisierung, die in der deutschen Sprache so nicht vorgesehen ist. Das biologische Geschlecht (Sexus) ist nicht mit dem grammatikalischen Geschlecht (Genus) gleichzusetzen. „Der Engel“ ist geschlechtslos, „der Scherzkeks“ kann auch eine Frau sein. Noch absurder wird das Vorgehen bei der Betrachtung des Plurals: „Die Ärztekammer“ vertritt Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen, ebenso wie das Finanzamt Geld vom „Steuerzahler“ einzieht – unabhängig vom Geschlecht. Wenn wir konkrete Personen ansprechen, sagen wir selbstverständlich „Ärztin“ oder „Lehrerin“.

Indem er diese Grundsätze missachtet, ist der Duden auf dem Weg, seine Rolle als Standard-Referenzwerk für das Deutsche aufzugeben. Indem er Sprache nicht mehr nur widerspiegelt, sondern sie aktiv verändert, widerspricht er seinen eigenen Grundsätzen. Der VDS fordert deshalb den Duden auf, seine Sexualisierungspläne zu überdenken, in Zukunft sensibler und behutsamer mit der deutschen Sprache umzugehen, und sich auf seine ursprünglichen Ziele zu besinnen.

https://vds-ev.de/allgemein/aufrufe/rettet-die-deutsche-sprache-vor-dem-duden/

Änderungen unserer Standardverträge

Unsere Standardverträge für Autoren (und alle anderen Künstler) und Herausgeber finden sich hier.

Die letzten Änderungen der beiden Verträge fanden am 13.03.2019 statt und beinhalteten nur die Änderung der Anschrift und anderer Daten im Zusammenhang mit dem Verlagsumzug von Murnau am Staffelsee nach Winnert in Nordfriesland im Dezember 2019.

Diesmal sind die Änderungen ein wenig gravierender:

  • So wurde der Punkt 4.1.6 im Autorenvertrag dahingehend geändert, dass der Verlag nunmehr verpflichtet ist, ein Werk innerhalb von 24 Monaten zu veröffentlichen; zuvor waren es 18 Monate, die sich nicht selten als zu kurz ausgelegt erwiesen. Im Herausgebervertrag gibt es diesen Passus nicht.
  • Des Weiteren wurden im Punkt 5.3.1 (bzw. 4.3.1 im Herausgebervertrag) die Termine für die Honorarabrechnungen geändert. Die ursprünglichen Termine 01.05. und 01.11. erwiesen als unpraktisch. Nicht nur wegen mancher Anbieter und deren Daten, die für die Abrechnungen vonnöten sind, ist der 31.12. ein günstigerer und sinnvollerer Termin. Auch benötigen manche Autoren und Künstler derart terminierte Abrechnungen für ihre Steuererklärungen.
  • Die ursprünglich zwei Abrechnungen pro Jahr wurden auf eine per 31.12. gekürzt. In besonderen Ausnahmefällen – z. B. bei außergewöhnlich hohen Verkaufszahlen – kann eine zweite Abrechnung per 30.06. erfolgen. Das ist vor allem unserer finanziellen Belastung geschuldet – es ist günstiger, zwei Mal 100 Euro zu bezahlen als einmal 200 Euro (die beiden Zahlen sind Beispiele).

Da kein Autor, Künstler oder Herausgeber einen wirklichen Nachteil durch diese Änderungen erfährt, gelten dieselben rückwirkend auch für alle bereits laufenden Verträge. Das wird dann selbstverständlich beizeiten mit den jeweils Betroffenen entsprechend besprochen. Gegenteilige Meinungen werden natürlich diskutiert.